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Geschäftsführer:
Dipl.-Kfm. Martin Conrad
HRB und USt.ID NR.:
Handelsregister Reinbek HRB 3075, USt.ID Nr.: DE 812959423
Kaufmännische Leitung /Einkauf
Martin Conrad
Vertrieb und Auftragsbearbeitung
Jasmin Püttjer
Helge Franz
Produktion/Versandleitung
Eduard Hetterle
Layout, Konzeption & technische Realisation
tonquelle - audio & multimedia
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Kontakt
MARCON New Media Makers GmbH
Gutenbergstraße 38
D-21465 Reinbek/Hamburg
Telefon +49-(0)40-728 33-100
Telefax +49-(0)40-728 33-111
E-Mail: info@marcon-media.de
Anfahrt
Aus der Hamburger City erreichen Sie uns je nach Verkehrslage innerhalb von 15 - 30 min. im Industriegebiet Reinbek/Glinde, die Fahrzeit vom Flughafen beträgt 30 - 45 min.
Anfahrtskizzen:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
MARCON New Media Makers GMBH,
Reinbek / Hamburg
1. Allgemeines
a. Die Geschäftsbedingungen der MARCON NEW MEDIA MAKERS GmbH
(nachfolgend „MARCON“ genannt) gelten für Lieferungen und Leistungen aller
Art an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, auch für solche, die durch Dritte
als Erfüllungsgehilfen von MARCON erbracht werden.
b. Für Lieferungen und Leistungen der MARCON an Unternehmer gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre Geltung
erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen der
MARCON und dem Kunden abgewickelt werden. Andere Bedingungen
werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die MARCON
Leistungen erbringt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die
Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten nur
zurück, wenn die MARCON mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende
schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
c. Der Kunde der MARCON steht dafür ein, dass der Verarbeitung der von
ihm ggf. zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellten Materialien,
Geräte und Substrate keine rechtlichen oder technischen Hindernisse entgegenstehen.
Er stellt die MARCON bei Verstößen gegen diese Verpflichtung
von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
2. Preise und Preisberechnung
a. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise
der MARCON zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und evtl. anfallende Zölle. Mit der Erstellung einer neuen
Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
b. Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren
oder Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden,
behält sich die MARCON vor, die in diesen Verträgen zugrunde gelegten
Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung anzupassen.
c. Soweit Preise nach Zeit-, Längen- oder sonstigen Maßeinheiten berechnet
werden, sind die von der MARCON festgestellten Maße maßgeblich. Die
Zulässigkeit des Beweises der Unrichtigkeit der von der MARCON festgestellten
Maße bleibt hiervon unberührt.
d. Alle Preisangaben sind Stückpreise bzw. Preise pro Vorgang oder pro
Maßeinheit, sofern und soweit nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen
getroffen werden.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote der MARCON sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag
kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der MARCON zustande
oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird.
Mündlich getroffene Vereinbarungen oder Zusagen erhalten erst dann Wirksamkeit,
wenn MARCON diese schriftlich bestätigt.
4. Mindestbestellbetrag
Die von den Kunden der MARCON aufgegebenen Bestellungen müssen
grundsätzlich jeweils einen Netto-Auftragswert von mindestens EUR 30,-
erreichen. Für geringere Bestellmengen berechnet die MARCON den Kunden
pro Bestellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,-.
5. Schriftform der Aufträge
MARCON nimmt Aufträge/Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form
entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in
schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen
Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so
gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus
Übermittlungsfehlern zu Lasten des Kunden.
6. Versand und Verpackung
a. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen oder von der MARCON
veranlassten Rücksendungen.
b. Die MARCON ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu
tätigen.
c. Die Art der Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der MARCON und wird
dem Kunden in Rechnung gestellt.
7. Liefertermine
a. Von der MARCON angegebene Liefertermine sind keine Fixtermine, sofern
dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Die in schriftlichen Bestellungen von
dem Kunden genannten Fixtermine sind für die MARCON nur dann als solche
b. Im Falle des Überschreitens verbindlich vereinbarter Liefertermine haftet die
MARCON nur, wenn dies von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet
worden ist. Für durch höhere Gewalt oder durch das Verschulden Dritter
verursachte Verzögerungen steht die MARCON nicht ein.
8. Auftragsausführung, Verarbeitung und Lagerung
a. Die MARCON liefert Material für übliche Beanspruchung, insbesondere im
Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung
der gelieferten Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Die MARCON
übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige oder unsachgemäße
Beanspruchung entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die
Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der MARCON die erforderlichen
Auskünfte einzuholen.
b. Für den Fall, dass die Verwendung bestimmter Materialien durch die
MARCON vertraglich vereinbart wird, diese jedoch wegen Lieferschwierigkeiten
des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen
Gründen nicht verwendet werden können, ist die MARCON
berechtigt, auch ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach
eigenem Ermessen ein technisch gleichwertiges Material ohne Aufpreis zur
Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
c. Im Falle der Überspielung oder Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen
übernimmt die MARCON lediglich die Verpflichtung, diese in der mit dem
Kunden vereinbarten Art und Weise fachgerecht durchzuführen. Fehler oder
Störungen, die auf das von dem Kunden zur Verfügung gestellte Ausgangsmaterial
zurückzuführen sind, hat die MARCON nicht zu vertreten und stellen
keinen Sachmangel dar.
d. Die vom Kunden für die Herstellung erforderlichen Produktionsdaten wie
Grafikdaten, Labelfilme, Masterbänder/-CDs/-DVDs/-Blu-rays, DLTs etc. sind
der MARCON kostenfrei und entsprechend der Spezifikationen der MARCON
ausschließlich als Duplikate zur Verfügung zu stellen. Eine Rücksendung
dieser Produktionsdaten erfolgt nicht. Werden vom Kunden Produktionsdaten
geliefert, die nicht den geltenden Spezifikationen der MARCON entsprechen,
kann die MARCON diese Produktionsdaten auf Kosten des Kunden vervollständigen,
verbessern oder zurücksenden.
e. Die MARCON ist nicht verpflichtet, die Produktionsdaten in irgendeiner
Weise zu überprüfen. Sollten jedoch Bedenken seitens der MARCON hinsichtlich
der Verwendungsfähigkeit der unter Punkt 8d. benannten Produktionsdaten
bestehen, hat der Kunde nach erhaltener Information seitens der MARCON
unverzüglich eine neue Kopie zu beschaffen und diese der MARCON
schnellstmöglich und kostenfrei zu liefern.
f. Die MARCON ist berechtigt, frei zu entscheiden, ob sie den Auftrag entweder
selbst in ihrem Hause ausführt oder aber hierfür ganz oder teilweise die
Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, ohne dass hiermit ein Wechsel des
Vertragspartners einher geht.
g. Bringt der jeweilige Auftrag die Herstellung von Glasmastern, Stampern etc.
mit sich, wird von der MARCON lediglich die Dienstleistung des Herstellens in
Rechnung gestellt. Diese bleiben stets im Eigentum der MARCON oder einem
von ihr beauftragten Dritten. Ein Anspruch auf Herausgabe steht dem Kunden
nicht zu. Sofern ein entgegenstehender Wunsch von dem Kunden nicht
geäußert wird, werden sie nach 1 Jahr Aufbewahrungszeit vernichtet.
h. Solange der Kunde vor der Fertigung eines Auftrages der MARCON keine
farbverbindlichen Vorlagen zur Verfügung stellt, gelten die hausinternen
Farbwerte der MARCON.
9. Rechnungstellung und Zahlung
a. Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
jeden Abzug zu leisten.
b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so
werden sämtliche Forderungen der MARCON zur sofortigen Zahlung fällig.
Der geschuldete Betrag ist mit dem jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu
verzinsen, wobei das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens unberührt bleibt. Ferner steht der MARCON in diesem Falle
bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht an dem vom
Auftraggeber gelieferten Material zu.
c. Die MARCON ist nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel als Zahlungsmittel
zu akzeptieren. Jedenfalls werden sie nur erfüllungshalber angenommen.
d. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich
der Verzugszinsen ist die MARCON zu keiner weiteren Leistung aus einem
laufenden Vertrag verpflichtet. Tritt der Verzug zu einem Zeitpunkt ein, in dem
noch Lieferungen aus anderen laufenden Aufträgen ausstehen, so ist die
MARCON berechtigt, diese Lieferungen nur gegen entsprechende Vorauszahlungen
vorzunehmen.
e. Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen ist der Kunde nur
dann berechtigt, wenn Gegenanspruch und Forderung denselben Auftrag
betreffen und MARCON die Gegenansprüche anerkannt hat oder diese
rechtskräftig festgestellt sind.
10. Eigentumsvorbehalt
a. Der MARCON bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren sowie
den daraus durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur Erfüllung
sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird.
b. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und
die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der
Auftraggeber bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Vertrages sämtlich
an die MARCON zu deren Sicherung ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die
abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht
gegenüber der MARCON vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe
der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 %, so hat die MARCON Forderungen im Werte des
übersteigenden Betrages nach ihrer Wahl an den Auftraggeber zurück zu
übertragen.
c. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der MARCON unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfänden
oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der MARCON
unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere
Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den
Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten,
sofern die MARCON solche Rechte anlässlich der von ihr erbrachten Leistung
erworben hat.
11. Mängelgewährleistung
a. Mängelrügen oder Beanstandungen offensichtlicher Mängel haben innerhalb
von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Andernfalls verfallen die
Gewährleistungsansprüche.
b. Die MARCON erfüllt Gewährleistungsansprüche zunächst im Wege der
Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei Fehlschlägen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach eigener Wahl das
Recht, die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen.
c. Die Mangelhaftigkeit von Teilen einer Gesamtlieferung stellt keinen Mangel
der gesamten Lieferung dar, wenn der von dem Mangel betroffene Anteil der
Gesamtlieferung unter 1% liegt. Aus diesem Grunde kann nur der betroffene
Teil reklamiert werden, nicht aber die Lieferung als Ganzes.
d. Die MARCON macht den Kunden darauf aufmerksam, dass es bei der
Herstellung zu geringfügigen Farbabweichungen gegenüber den Vorgaben
des Kunden kommen kann, die technisch bedingt und unvermeidbar sind.
Solche Farbabweichungen stellen keine Sachmängel dar.
e. Nachbesserungsversuche Dritter, die ohne die Zustimmung der MARCON
durchgeführt werden, bringen die Gewährleistungsansprüche des Kunden
zum Erlöschen.
f. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu
einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der in einem angemessenen Verhältnis
der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung steht.
g. Für den Verkauf von gebrauchten Waren schließt die MARCON jede
Gewährleistung aus.
12. Haftung
a. Die MARCON haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sowie im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Auch gelten
die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Darüber hinausgehende
Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Ansprüche des Auftraggebers
aus Produkthaftung bleiben hiervon unberührt.
b. Soweit übergebene Film- oder Videobandmaterialien, Master-CDs oder
-DVDs, Druckdaten o.ä. bei der MARCON beschädigt werden oder verloren
gehen, hat MARCON nach Maßgabe der Regelung unter Ziff. 12. a. allenfalls
den Sachwert des Rohfilm- oder Videobandmaterials oder der CD bzw. DVD
gleicher Art und Länge bzw. des Datenträgers zu ersetzen. Eine weitergehende
Ersatzpflicht z.B. des immateriellen Wertes, der Herstellungskosten oder
etwaiger vermögensrechtlicher Folgeschäden o.ä. ist ausgeschlossen. Der
Kunde ist zur Schadensprävention durch die Anfertigung von Sicherungskopien
bzw. den Abschluss einer Versicherung für diese Gegenstände verpflichtet.
Ein Ersatz für verschleißbedingte Mängel oder Schäden ist ausgeschlossen.
13. Garantie gewerblicher Schutzrechte und sonstiger Rechte
a. Der Kunde steht dafür ein, dass der Erfüllung des von ihm erteilten Auftrags
behördliche oder/und gesetzliche Bestimmungen und Anforderungen sowie
Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Er garantiert, im Besitz der ggf. erforderlichen
Lizenz- und Auswertungsrechte zu sein und in keinerlei Hinsicht gegen
gewerbliche Schutzrechte zu verstoßen. Er stellt die MARCON von allen
diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Auf Verlangen ist der Auftraggeber
verpflichtet, durch Vorlage seiner Verträge und/oder behördlichen Genehmigungen
etc. die erforderlichen Berechtigungen nachzuweisen. Auch für die
Übereinstimmung der Inhalte mit den gesetzlichen Bestimmungen ist allein der
Kunde verantwortlich.
b. Für eventuell erforderliche Abgaben und Gebühren an Verwertungsgesellschaften
wie z.B. die GEMA hat ausschließlich der Kunde aufzukommen. Ihm
obliegt die Prüfung und Erfüllung etwaiger Meldepflichten. Die MARCON ist
nicht dazu verpflichtet, entsprechende Anmeldungen für den Kunden vorzunehmen.
Erklärt sie sich hierzu im Einzelfall gleichwohl ausdrücklich bereit, hat
der Kunde alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen sowie eine
die anfallenden Gebühren mit Sicherheit deckende Vorauszahlung zu leisten.
Unabhängig von der vereinbarten Verfahrensweise ist der Kunde verpflichtet,
MARCON die jeweils erforderlichen Dokumente vorzulegen und Erklärungen
abzugeben, für deren Richtigkeit er einzustehen hat. Von sämtlichen Ansprüchen,
denen MARCON in diesem Zusammenhang ggf. ausgesetzt wird, wird
sie von dem Kunden freigestellt. Abrechnungen der vorgenannten Abgaben
und Gebühren, die zwischen MARCON und dem Kunden erfolgen, werden
stets unter dem Vorbehalt vorgenommen, dass Nachberechnungen und
Gutschriften auf Grund von Irrtümern, neuen Tatsachen u.ä. innerhalb eines
Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Jahresende, möglich sind.
c. Die Verantwortlichkeit des Kunden für die Entrichtung von Abgaben und
Gebühren an Verwertungsgesellschaften erstreckt sich ausdrücklich auch auf
Leermaterialien, die von der MARCON bezogen werden. Die Preise enthalten
noch keine Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, die ggf. entsprechend Ziff. 13.
b. zusätzlich berechnet werden.
d. Der Export unserer Ware kann durch Urheberrechte oder verwandte
Schutzrechte Dritter in den betreffenden Ländern beschränkt sein. Hierauf
werden die Kunden ausdrücklich mit dem Hinweis aufmerksam gemacht, dass
eine Haftung der MARCON ausgeschlossen ist, wenn der Kunde entsprechenden
Ansprüchen von den Inhabern solcher ausländischer Rechte ausgesetzt
ist. Es ist allein Sache des Kunden, sich mit den geltenden rechtlichen
Bestimmungen im Exportland vertraut zu machen und sich danach zu richten.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der MARCON.
15. Rechtswahl
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendbarkeit
des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen
Warenkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Sonstige Bestimmungen
a. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen
Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Parteien durch eine
Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen
Zweck so nahe wie möglich kommt, den Grund der Unwirksamkeit jedoch
vermeidet. Entsprechendes gilt, falls sich eine ergänzungsbedürftige Lücke in
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausstellt.
b. Wir bemühen uns um die korrekte Darstellung der auf unserer Webseite
bzw. in unserem Katalog veröffentlichten Produkte und Informationen. Dabei
kann nicht ausgeschlossen werden, dass gewisse Informationen unvollständig
oder ungenau sind oder Schreibfehler enthalten. Wir behalten uns das Recht
vor, solche unbeabsichtigten Fehler ohne vorherige Ankündigung zu beheben.
Wir schließen, soweit gesetzlich zulässig, sämtliche Garantien, Bedingungen
und Verpflichtungen im Zusammenhang mit den auf unserer Webseite
veröffentlichten Informationen aus.
Stand: 01.10.2011
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Stichwortregister:
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